Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der piezosystem jena GmbH.

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen, auch künftigen Lieferungen und Leistungen der Firma piezosystem jena zugrunde. Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsführung von piezosystem jena GmbH bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben.

    Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von piezosystem jena schriftlich bestätigt ist. Die Bestellung ist für den Besteller verbindlich. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Verbesserungen oder Änderungen der Lieferung oder Leistung von piezosystem jena sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma piezosystem jena zumutbar sind.
  2. ANGEBOT
    Angebote von piezosystem jena sind freibleibend und unverbindlich. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma piezosystem jena das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind als vertrauliche Unterlagen zu behandeln.

    Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können.
  3. LIEFERUNG und PREISE
    Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

    Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten waren, werden gesondert berechnet. Dieses betrifft insbesondere Messungen und Kalibrierungen im Rahmen der Auftragsabwicklung, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung nicht vorhersehbar waren bzw. die auf Kundenwunsch durchgeführt werden.

    Die Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Versicherung und Porto/Fracht; das gleiche gilt für Teillieferungen und Eilsendungen. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

    Nichtvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren Deutschlands oder irgendwelcher Lieferländer, Wechselkursen usw. berechtigen piezosystem jena zu einer entsprechenden Preisanpassung.

    Mindestbestellwert
    Soweit der Rechnungsbetrag weniger als 150 Euro beträgt gilt ein Mindestbestellwert von 150 Euro zzgl. Kosten für Transport und Verpackung als vereinbart.
  4. ZAHLUNG
    Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonti zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

    Als Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf der Zahlstelle des Lieferers.

    Die Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.

    Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

    Bei Überschreitung der gesetzlichen Zahlungsfrist behält sich piezosystem jena vor, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

    Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

    Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.

    piezosystem jena ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
  5. EIGENTUMSVORBEHALT
    Die Ware aus allen Lieferungen bleibt solange Eigentum von piezosystem jena, bis alle Forderungen nebst Zusatzkosten und eventueller Zinsen bezahlt sind. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt dieser die aus der Veräußerung ihm zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an piezosystem jena ab.

    Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Liefergegenstand gegen alle möglicherweise eintretenden Schäden zu versichern.

    Im Falle der Bearbeitung oder Vermengung unserer Lieferung erwirbt piezosystem jena an der neuen Sache, entsprechend dem Wert der verarbeiteten Ware, das Miteigentum.
  6. SONDERANFERTIGUNGEN
    Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen sind nicht möglich. Im Fall einer Annullierung während der Konstruktionsphase wird der bereits angefallene Konstruktionsaufwand zuzüglich eines Aufschlages für entgangenen Gewinn dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

    Bei größeren Aufträgen werden, entsprechend der geleisteten Arbeit bzw. angefallener Kosten, Zahlungen auf ausgestellte Zwischenrechnungen fällig.

    Bei Anfertigung von Werkzeugen oder Bereitstellung von besonderen Materialien gilt eine Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages als vereinbart.
  7. LEIHGERÄTE
    Nach gesonderter Vereinbarung kann piezosystem jena dem Kunden ein Gerät leihweise zur Verfügung stellen. Soweit nicht anders vereinbart beträgt die maximale Leihzeit 4 Wochen. Wird das Gerät nicht innerhalb der Leihzeit zurückgesendet, so gilt dieses als verbindliche Bestellung. piezosystem jena hat damit das Recht, den vollständigen Preis in Rechnung zu stellen. Für die Dauer der Leihzeit berechnet piezosystem jena eine Leihgebühr. Soweit nicht abweichend vereinbart beträgt diese 100 Euro pro Gerät und Woche. Antrieb und Elektronik gelten als 1 Gerät.

    Leihgeräte sind sorgsam zu behandeln. piezosystem jena behält sich das Recht vor, die Wiederherstellung des Ausgangszustandes in Rechnung zu stellen, wenn das Gerät nicht in einem einwandfreien und fehlerfreien Zustand zurückgeschickt wird.

    Mit Entgegennahme der Leihsendung gelten die Bestimmungen für Leihgeräte vom Kunden ausdrücklich als anerkannt.
  8. GEWÄHRLEISTUNG
    Die Gewährleistungsfrist für alle von piezosystem jena gelieferten Waren und Kalibrierungen von Geräten beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang – soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine andere Frist vorschreiben. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen des Herstellers oder von piezosystem jena nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen bzw. diese geöffnet oder manipuliert, Teile ausgewechselt oder zusätzlich eingebaut, so entfällt jede Gewährleistung.

    Mit Beschreibung der Ware, Funktionserläuterungen sowie Hinweisen in Bedienungsanleitungen ist eine besondere Gewähr oder Zusicherung von Eigenschaften nicht verbunden.


    Für Artikel oder Teilen von diesen, die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger oder ungeeigneter Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse sowie Witterungs- und Natureinflüsse.

    Werden vom Kunden beigestellte Materialien verwendet, so wird für diese keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. Werden zugesagte Eigenschaften durch die Verwendung beigestellter Materialien verändert, so gilt dieses nicht als Mangel. Für piezosystem jena entsteht daraus keine Pflicht zur Rücknahme der Ware, zur Wertminderung oder zur Nachbesserung.

    Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich auf Qualität und Quantität zu untersuchen. Für dabei festgestellte Mängel haftet piezosystem jena nur, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.

    Gewährleistungsansprüche sind sofort, spätestens jedoch eine Woche nach Auftreten des Mangels, anzuzeigen. Danach entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.

    Zur Vornahme uns notwendig erscheinender Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen, hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren.

    Gewährleistung für mangelhafte Ware ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.

    Die Gewährleistungs- und die Schadensersatzpflicht erlischt, wenn die Ausbesserung durch eigenmächtige Nachbesserung durch den Käufer oder durch ihn beauftragte Dritte vorgenommen wird.

    Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder kompletten Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

    Technische und konstruktive Änderungen an den Produkten behält sich der Lieferer vor. Bei Ersatzlieferungen mit verbesserten Produkten wird die Wertdifferenz berechnet.

    Bei nicht sachgemäßem Einsatz unserer Produkte oder deren Verwendung als Komponente einer Systemlösung, bei der es zu einem Schaden kommt, müssen wir Ansprüche auf Schadensersatz ablehnen.
  9. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
    piezosystem jena haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet piezosystem jena nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

    Schadensersatz wegen Vertragsverletzung, Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen, Verletzungen nach vertraglichen Pflichten, Verzug bzw. Unmöglichkeit leisten wir nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  10. SCHUTZRECHTE
    Für die Prüfung des Nachbaurechts aller uns vom Besteller gelieferten Zeichnungen und Muster ist der Besteller allein verantwortlich.
  11. SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  12. GERICHTSSTAND
    Für alle Leistungen und Auslegungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlungen ist Jena.

    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Jena. Der vorstehend genannte Gerichtsstand gilt bei Nichtkaufleuten, sofern Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden müssen.